Auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20. März 2014 werden die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgesetzt:
* Der Familienbeitrag gilt für 1 oder 2 Erwachsene mit ihren Kindern unter 18 Jahren. Jeder Erwachsene ist Vollmitglied.
Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind, können auf Beschluss des Vorstandes Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden.
Der Beitrag ist bis zum 1. März eines jeden Jahres auf das Vereinskonto zu entrichten.
Sollte eine Mitgliedschaft in unserem Verein für Sie nicht in Frage kommen, sind uns Spenden herzlich willkommen. Unser Verein ist vom Finanzamt Neuss als gemeinnützig anerkannt worden. Mitgliedsbeiträge oder Spenden sind seit dem 20.01.2013 steuerlich abzugsfähig (bis 200 € genügen Überweisungsbeleg oder Kontoauszug als Spendenbeleg).
Vereins-Konto für Beiträge: Stadtsparkasse Neuss
IBAN: DE61 3055 0000 0080 1551 87
Spenden-Konto: Stadtsparkasse Neuss
IBAN: DE02 3055 0000 0093 4770 65
Im Herbst/Winter an die Helligkeit angepasste Öffnungszeiten.